Was kostet denn eine Immobilienbewertung, also ein Wertgutachten für Ihr Objekt?
Ich könnte nun an dieser Stelle pauschal ein paar Preise anführen und Ihnen dann im persönlichen Gespräch erklären, dass diese Zahlen nur Beispiele für Standardobjekte sind. Das möchte ich jedoch nicht, denn dann würden Sie sich vermutlich unehrlich behandelt fühlen und ganz so einfach ist es eben nicht, hier einen Preis zu nennen.
Bewertungsobjekte und -anlässe sind immer Einzelfälle mit unterschiedlichen Besonderheiten. Nach all den Jahren als Wertermittler musste ich feststellen, dass es „den Standardfall“ einfach nicht gibt. Somit müssen die konkreten Bedingungen der Auftragserteilung für jeden Auftrag individuell vereinbart werden. Sie erhalten stets nur den Leistungsumfang, der für Ihren Zweck erforderlich ist. Das Honorar richtet sich hierbei allgemein nach dem damit verbundenen Aufwand unter Berücksichtigung von Besonderheiten bzgl. Objekt oder Auftragsumfang und wird entweder als Festhonorar vereinbart oder (zumeist bei Beratungsprotokoll oder Kaufempfehlung) nach der Anzahl der benötigten Stunden. Der Stundenrahmen wird dabei – je nach Schwierigkeitsgrad – vorab vertraglich festgelegt.
Zusätzliche Aufwendungen wie z.B. gefahrene Kilometer, zu beschaffende Unterlagen, Scankosten, Fotos sowie Kopien werden gesondert und Behördenauslagen werden auf Nachweis abgerechnet. Die angegebenen Honorarsätze im persönlichen Angebot sind Nettosätze zzgl. MWSt. und als Grundlage der Honorarkalkulation dient die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Wir bieten Ihnen gern vorab eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, die Ihnen dabei hilft, den für Sie notwendigen Umfang des Gutachtens bzw. Beratungsprotokolls festzustellen. Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.